Testament handschriftlich

Wenn die Erbfolge nicht nach den Bestimmungen des Erbrechts geregelt sein soll, hat man hierzu verschiedene Möglichkeiten. Die beliebteste Form der eigen bestimmten Erbfolge ist das handschriftliche Testament. Im handschriftlichen Testament regelt eine Person oder auch ein Ehepaar die von ihr/ihnen verlangte Erbfolge. Ein solches Testament eigenhändig zu erstellen geht einfach und kostenlos und es kann zudem auch jederzeit geändert oder ungültig gemacht werden. Es ist nicht nötig, eine weitere Person hinzuzuziehen dadurch bleiben die Vermögens- und Familienverhältnisse des Erstellers geheim. Soweit zu den Vorteilen.

 

Testament handschriftlich – die Nachteile

 

Von Nachteil ist, dass bei einem handschriftlichen Testament auch die Gefahr der Fälschung latent vorhanden ist. Außerdem wäre die Unauffindbarkeit nach dem Todesfall möglich. Wenn einem Auffindenden Angehörigen der Inhalt nicht passt ist auch noch die Gefahr des Verlustes denkbar. Die beiden letzten Möglichkeiten wären jedoch zu verhindern, indem man ein handschriftliches Testament bei dem ortsansässigen Amtsgericht in Verwahrung gibt.

 

Ein noch größerer Nachteil könnte sich ergeben, wenn das handschriftliche Testament nicht zweifelsfrei formuliert ist. Durch die in diesem Falle notwendige gerichtliche Auslegung eines handschriftlichen Testaments könnte es möglich sein dass die Anordnungen im Testament nicht eindeutig umgesetzt werden können. Dieses Problem kann von einem Notar oder einem Rechtsanwalt ihres Vertrauens gelöst werden. Ein so genanntes öffentliches Testament ist zwar mit Kosten verbunden, sichert jedoch durch den fachkundigen Rat auch die eindeutige Umsetzung des Erblasserwillens.

 

Das handschriftliche Testament – die Umsetzung

 

Eheleute können gemeinsam ein handschriftliches Testament erstellen. Es bestehen gesetzliche Formerleichterungen hierfür. Ein Ehegatte kann das gemeinsame Testament handschriftlich aufsetzen und der Zweite unterschreibt nur noch zusätzlich.

 

Oft ist eine gegenseitige Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten mit der anschließenden Schlusserbenbestimmung, dass die Kinder den überlebenden Elternteil letztendlich beerben.

 

Das handschriftliche Testament muss von dem ersten Ehegatten vollständig, also wirklich jede Kleinigkeit, handschriftlich verfasst werden. Er sollte zum Schluss das Abfassungsdatum und den Ort sowie die Unterschrift abschließend hinzufügen . Der weite Ehegatte sollte jetzt die Verfügungen des Testaments ebenfalls genehmigen und auch mit Datum- und Ortsangabe handschriftlich unterschreiben.

 

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