Erbausschlagung

Wenn Sie als Erbe eingesetzt wurden, können Sie dieses Erbe auch automatisch antreten. Durch Ihr Verhalten signalisieren Sie, ob Sie das Erbe annehmen.

Wenn Sie beispielsweise das geerbte Haus beziehen, haben Sie die Annahme bestätigt. Schriftlich müssen Sie dies nicht annehmen. Wenn Sie dieses Erbe jedoch nicht übernehmen möchten, dann müssen Sie dies innerhalb  von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalles ablehnen.

Wenn Sie diese Frist versäumen, gilt das Erbe als angenommen und eine Ausschlagung wäre nach dieser Frist nicht mehr rechtsgültig. Eine Ausschlagung muss schriftlich und persönlich beim Nachlassgericht hinterlegt werden. Es wäre auch möglich, wenn man von den Schulden zu Lebzeiten schon weiß, einen Erbverzicht zu erklären. Dies ist jedoch nicht ratsam, man weiß schließlich nicht, wie sich ein Erbe im Laufe der Jahre entwickelt.

Da die eigenen Kinder im Falle Ihrer eigenen Ablehnung die wahrscheinlich nächsten Erben sind, gilt es aufzupassen, dass man auch für die Kinder schnellstmöglich den Verzicht erklärt. Wenn Sie selbst bereits das Erbe ausgeschlagen haben, ist dies auch ohne weiteres möglich. Normalerweise schaltet sich in Fällen von Minderjährigen Erben ansonsten das Jugendamt ein. Doch in diesem Fall geht man davon aus, dass mit dem Erbe etwas nicht stimmt und sie können dies ohne bestellten Vormund für ihr Kind erledigen.

Erbausschlagung – Schulden

Wenn Sie als Erblasser Schulden hinterlassen, wäre es auch fair, dies zumindest zu erwähnen. Jedem Erben steht es nämlich frei, das Erbe auch abzulehnen, wenn die Schulden den Wert des Erbes übersteigen.

Es will jedoch gut überlegt sein, eine Erbschaft auszuschlagen, denn diese Erklärung ist endgültig und sie sind ein für alle Zeiten vom Erbe ausgeschlossen.

Diese Ausschlagung wird behandelt, als ob Sie nie erbberechtigt gewesen wären. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, dass das Erbe doch wertvoll war, haben Sie das Nachsehen. Der Weg über den Nachlassverwalter ist hier doch wesentlich sicherer. Ein Fachmann, der tagtäglich mit solchen belasteten Erbfällen von Berufs wegen zu tun hat, findet im Nachlass auch die ein oder anderen Schätzchen (Bilder, Schmuck usw.), die Sie als Laie als solche vielleicht nicht erkennen würden. Wenn dieser Fachmann Ihnen abrät, können Sie das Erbe immer noch mit einem guten Gefühl ausschlagen.

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