Testament handschriftlich

Wenn die Erbfolge nicht nach den Bestimmungen des Erbrechts geregelt sein soll, hat man hierzu verschiedene Möglichkeiten. Die beliebteste Form der eigen bestimmten Erbfolge ist das handschriftliche Testament. Im handschriftlichen Testament regelt eine Person oder auch ein Ehepaar, die von ihr/ihm verlangte Erbfolge. Ein solches Testament eigenhändig zu erstellen, geht einfach und kostenlos. Zudem kann es jederzeit geändert oder ungültig gemacht werden. Es ist nicht nötig, eine weitere Person hinzuzuziehen. Dadurch bleiben die Vermögens- und Familienverhältnisse des Erstellers geheim. Soviel zu den Vorteilen.

Testament handschriftlich – die Nachteile

Von Nachteil ist, dass bei einem handschriftlichen Testament die Gefahr der Fälschung latent vorhanden ist. Außerdem wäre die Unauffindbarkeit nach dem Todesfall möglich. Wenn einem auffindenden Angehörigen der Inhalt nicht gefällt, ist auch noch die Gefahr „des Verlustes“ denkbar. Die beiden letzten Möglichkeiten wären jedoch zu verhindern, indem man ein handschriftliches Testament bei dem ortsansässigen Amtsgericht in Verwahrung gibt.

Ein noch größerer Nachteil könnte sich ergeben, wenn das handschriftliche Testament nicht zweifelsfrei formuliert ist. Durch die in diesem Falle notwendige gerichtliche Auslegung könnte es möglich sein, dass die Anordnungen im Testament nicht eindeutig umgesetzt werden können. Dieses Problem kann von einem Notar oder einem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens gelöst werden. Ein so genanntes öffentliches Testament ist zwar mit Kosten verbunden, sichert jedoch durch den fachkundigen Rat auch die eindeutige Umsetzung des Erblasserwillens.

Das handschriftliche Testament – die Umsetzung

Eheleute können gemeinsam ein handschriftliches Testament erstellen. Es bestehen gesetzliche Formerleichterungen hierfür. Ein Ehegatte kann das gemeinsame Testament handschriftlich aufsetzen und der andere unterschreibt nur noch zusätzlich.

Häufig ist eine gegenseitige Erbeinsetzung des überlebenden Ehegatten mit anschließender Schlusserbenbestimmung.

Das handschriftliche Testament sollte ausführlich und unmissverständlich formuliert sein. Verfassungsdatum, Ort und Unterschrift müssen das Testament abschließen. Sollte es gemeinsames Testament sein, müssen beide Partner unterschreiben.

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