Die beliebteste und am weitesten verbreitete Testamentsform ist das privatschriftliche oder auch handschriftliche Testament.
Testament Muster – wichtige Voraussetzungen
Das Testament muss zur Rechtskraft unbedingt eigenhändig mit der Hand niedergeschrieben und auch eigenhändig unterschrieben sein. Unterschreiben Sie nicht auf den Seiten oder am Rand, sondern wirklich zum Abschluss Ihres Textes. Mit dem Computer ergänzte Testamente sind nicht wirksam! Wenn Ihr Testament nicht formgültig ist, gilt die gesetzliche Erbfolge. Falls der Verfasser des Testaments ein früheres nicht vernichtet oder widerrufen hat, könnte auch dieses frühere Testament Gültigkeit erlangen.
Um Rechtsunsicherheiten auszuschließen, sollte die Unterschrift mit dem Vor- und Zunamen erfolgen, obwohl dies rechtlich nicht bindend notwendig ist – einfach zur Sicherheit. Auch Ort und Datum des Verfassens sollten aufgeschrieben werden, da ansonsten wiederum Zweifel an der Gültigkeit aufkommen könnten. Grundsätzlich gilt, dass das jüngere Testament ein älteres aufhebt, doch sicherheitshalber ist es immer ratsam, ein altes Testament gleich zu vernichten. Kann nämlich nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, welches von einander im Widerspruch stehenden Testamenten das jüngste ist, dann gilt keines und das ist sicher nicht im Sinne des Verfassers.
Testament Muster – Alleinerbeneinsetzung:
Testament
Ich setze meinen Sohn, Herrn Stefan Kubisch, zum Alleinerben ein.
Ort, den Verfassungsdatum
Unterschrift des Erblassers
Erläuterung: Dies ist eine klare Bestimmung, wer Erbe sein soll. Hierbei wäre zu bedenken, ob es weitere Pflichtteilsberechtigte gibt.
Wenn schon vorher ein Testament errichtet wurde, kann dies auch beim Abfassen des neuen Testaments widerrufen werden. Wie oben bereits erwähnt, empfehlen wir jedoch eher die Vernichtung.
Testament Muster Widerrufsklausel:
„Ich widerrufe sämtliche bisher verfassten Verfügungen von Todes wegen. Dies ist gültig unabhängig davon, ob diese einseitig oder vertraglich getroffen wurden.“Erläuterung: Gemeinschaftliche Testamente können allerdings lediglich beschränkt oder auch gar nicht mehr widerrufen werden. Sehen Sie vorher Ihre Vertragsgestaltung noch einmal durch. Der notariell geschlossene Erbvertrag ist grundsätzlich nicht frei widerruflich.
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