Das Berliner Testament im Ausland

Das Berliner Testament stellt ein gemeinschaftlich erstelltes Testament von Eheleuten dar, in dem diese gegenseitig als Alleinerben eingesetzt werden.

In Deutschland ist diese Art eine der häufigsten verwendeten seinen Nachlass zu regeln. Die meisten Paare haben so ein Testament bereits vor Jahren ausgesetzt und halten sich nun hauptsächlich im Ausland auf bzw. haben ihren Wohnsitz dorthin verlegt.

Aber seit 2015 birgt genau dieser Umstand Risiken für die gemeinschaftliche Nachlassregelung.

Im August 2015 wurden die zentralen Vorschriften des Erbrechts durch eine Erbrechtsverordnung der EU geändert. Demnach ist für die rechtliche Beurteilung des Testaments der letzte Wohnsitz bzw. längerer Aufenthaltsort maßgebend.

Aufgrund dessen ist die Gültigkeit des Berliner Testaments nicht mehr garantiert bzw. wird in vielen Ländern in Frage gestellt. Unter anderem zweifeln Italien, Frankreich oder auch Spanien die Gültigkeit an und verweigern die Anerkennung, da es in diesen Ländern die Möglichkeit des gemeinschaftlichen letzten Willens nicht gibt.

Regelung

Anstelle des aufgesetzten Testaments werden die Erbrechtsregeln des jeweiligen Landes herangezogen. Ob diese Regeln im Sinne des letzten Willens des Paares agieren, ist mehr als zweifelhaft.

Gleiches betrifft die Regelungen hinsichtlich Vor- und Nacherbschaft. Diese legt fest wer nacheinander und in welchem Umfang das Erbe antreten darf und regelt dies über mehrere Generationen.

So würde beispielsweise ein spanischer Wohnsitz diese Regelung unwirksam machen, da dort Vor- und Nacherbschaften nicht existent sind.

Unwirksam

Aufgrund dessen sollten im Ausland lebende deutsche Ehepaare schnell handeln. Denn das Berliner Testament als auch die Regelung einer Vor- und Nacherbschaft sind gefährdet und höchstwahrscheinlich unwirksam.

Wer sich nun darauf verlässt, dass es schon klappen wird, kann im Ernstfall eine böse Überraschung erleben. So lange noch die Möglichkeit besteht zu handeln, sollte man die Chance ergreifen um im eigenen Willen abgesichert zu sein.

Beratung

Die Beratung durch eine fachkompetente Person schafft Abhilfe. Abwarten birgt hingegen zu hohe Risiken und Unsicherheiten. Sobald ein Ehepartner verstorben ist, lässt sich das Berliner Testament nicht mehr ändern bzw. anpassen. Bestehende Unwirksamkeiten, Risiken und Unsicherheiten bleiben bestehen.

Ein Notar kann beispielsweise Alternativen und entsprechen Anpassungen aufzeigen.