Vermächtnis

Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Erben und einem Vermächtnisnehmer? Die meisten Erblasser denken, der umgangssprachliche Begriff „vermachen“ heißt, dass man jemandem etwas „vererbt“. Das ist jedoch definitiv falsch und kann zudem zu Ungereimtheiten führen. Es ist nämlich schon aus Haftungsfragen wichtig, ob der Bedachte ein Erbe oder eben „nur ein Vermächtnisnehmer“ sein soll.

Dies wird auch enorm wichtig, wenn der Erbe seinen Erbschein beantragen will. Dieser steht nämlich lediglich einem Erben, nicht jedoch einem Vermächtnisbegünstigten, zu. Hinterlässt der Erblasser mehrere Erben, entsteht hieraus eine Erbengemeinschaft, zu der die Vermächtnisnehmer nicht zählen. Vermächtnisnehmer haben allerdings gegen die Gemeinschaft von Erben den Anspruch auf Herausgabe des Vermächtnisses.

Testament mit Vermächtnis-Muster:

Testament

Ich ordne an, dass meine Tochter, (Name), und mein Sohn, (Name), zu gleichen Teilen meine Erben sein sollen.

Meiner Schwester, Frau Sylvia Sender, vermache ich mein Grundstück in Berlin (FlSt.Nr….).

Berlin, Datum

Eigenhändige Unterschrift des Erblassers

Bestimmen Sie auch gleich Ersatzerben und Ersatzvermächtnisnehmer

Erbe oder Vermächtnisnehmer kommen nur in den Genuss der Zuwendung, wenn Sie im Erbfall auch leben. Es ist nicht ausgeschlossen, dass jemand vor dem Erbfall verstirbt. Der Erblasser hat das Recht zu bestimmen, wer für diesen Fall – vorzeitiges Ableben von Erben oder Vermächtnisnehmern – an dessen Stelle begünstigt werden soll.
Der Gesetzgeber spricht hier von einem „Ersatzerben“ oder „Ersatzvermächtnisnehmer“. Dieser tritt nur nach dem Ableben des erstgestellten Erben oder Vermächtnisnehmers an dessen Stelle die Zuwendung an.

Beispiel: 

„Ich setze meine Tochter, Frau Stefanie Klug, als Alleinerbin ein. Sollte sie vor mir versterben, soll ihre Tochter Katja erben.“

Vermächtnisnehmer sind in der Regel nicht mit Schulden belastet

Hierzu gibt es jedoch auch Ausnahmen, denn wenn der Vermächtnisnehmer beispielsweise ein mit einer Hypothek belastetes Grundstück als Vermächtnis erhält, muss er diese Schulden entweder abbezahlen, oder die Annahme des Vermächtnisses ausschlagen.

Tipp: Es gibt einige Fallstricke, die bedacht werden müssen beim Verfassen eines  Testaments. Diese alle zu erkennen, ist oftmals sehr schwer möglich. Bei größeren Vermögen muss man die Erbschaftssteuer im Auge haben. Bei komplizierten Erbfällen, womöglich noch mit einem Auslandsbezug, wird es wirklich ratsam, einen spezialisierten Notar oder Erbrechtsanwalt zu konsultieren.

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