Ehegattentestament

Mit Hilfe des Berliner- oder Ehegattentestaments können Sie den überlebenden Ehegatten absichern. Wenn die gesetzliche Erbfolge greift, sind vor allem die Kinder erbberechtigt. Das Pflichtteilsrecht schützt diese Ansprüche noch zu Lebzeiten des überlebenden Ehegatten. Meist möchten die Ehegatten jedoch, dass der überlebende Partner zunächst allein über das Vermögen verfügen kann. Dies muss in einem Testament geregelt werden, denn diese Erbfolge ist gesetzlich nicht vorgesehen.

Das Ehegattentestament erfolgt also in Form des so genannten Berliner Testaments. Üblicherweise setzen sich hierbei die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein und in der Regel wird zusätzlich auch gleich bestimmt, dass der gesamte Nachlass nach dem Ableben des zweiten Elternteils den gemeinsamen Kindern zukommen soll.

Ehegattentestament Muster:

Testament

Wir, Hilde und Klaus Muster, bestimmen uns gegenseitig zu Alleinerben. Nach dem Ableben des zuletzt von uns Versterbenden, sollen unsere gemeinsamen Abkömmlinge (Namen) zu gleichen Teilen erben.

Ort, Datum

Unterschriften der Erblasser

Diese Formulierung verhindert jedoch keinesfalls, dass Kinder ihren gesetzlich geschützten Pflichtteil fordern können. Die Eheleute sollten für die Kinder Anreize oder Strafen einbauen, damit sie dies nicht tun.

Ehegattentestament  „Pflichtteilsstrafklausel“

„Sollte einer der pflichtanteilsberechtigten Abkömmlinge seine Ansprüche fordern, ist  er beim Ableben des Letztversterbenden ebenfalls nur auf den Pflichtteil beschränkt“.

Ein Problem könnte bei der gegenseitigen Erbeinsetzung auch die Bindungswirkung werden. Nach dem Ableben des Partners ist der Überlebende an die wechselseitigen Verfügungen fest gebunden. Eine Änderung des Testaments ist zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Im Prinzip könnte im Einzelfall der Änderungsvorbehalt Sinn machen. Wenn sich die berufenen Schlusserben gegenüber dem Überlebenden als undankbar darstellen, sind diesem grundsätzlich keine Sanktionen mehr möglich.

Tipp: Bei größeren Nachlässen sind auch die steuerlichen Auswirkungen zu beachten. Eine gegenseitige Erbeinsetzung bedeutet für den Ehegatten, dass er die gesamte Steuerlast tragen muss, denn beim ersten Erbfall können die hohen Freibeträge der Abkömmlinge nicht in Abrechnung gebracht werden. Weitere Informationen rund um das Ehegattenrecht.

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