Berliner Testament

Um eine Erbausschlagung zu vermeiden, ist es natürlich immer gut, mit den weiteren Erbberechtigten über die beabsichtigte Erbfolge zu sprechen. Man kann in diesem Fall vor dem Abfassen des Berliner Testaments die Pflichtanteil-Regelung und den eventuellen Verzicht der Miterben ausloten. Die Verzichtserklärung der Miterben dem Berliner Testament gleich anzufügen würde schon im Vorfeld für eine große Rechtssicherheit sorgen.

Um langwierige Erbstreitigkeiten zu vermeiden, den der Pflichtanteilsverzicht unter Umständen für den überlebenden Partner mit sich bringt, ist eine Einigung vor der Erstellung des Berliner Testaments absolut empfehlenswert. Normalerweise ist es für die Miterben, meist die Kinder der Erblasser, durchaus nachvollziehbar, dass sich die Partner gegenseitig absichern möchten. In der Trauersituation auch noch mit Erbstreitigkeiten belastet zu sein, ist sehr schwierig. Die Erben jedoch bei der Eröffnung des Berliner Testaments vor vollendete Tatsachen zu stellen, kann für böses Blut und im schlechtesten Fall für das Auseinanderbrechen der Familie sorgen.

Zu Recht würden die Erben dem Erblasser post mortem vorwerfen, dass er das im Vorfeld hätte besprechen können. Dadurch enstünde dann das Gegenteil von dem, was man mit dem Berliner Testament erreichen wollte. Bei großem Vermögen ist bei der Erstellung des Berliner Testaments auch noch der Aspekt der doppelt fälligen Erbschaftssteuer zu bedenken. Zuerst erbt nämlich der überlebende Partner und zahlt.

Als Schlusserben zahlen die Kinder dann noch einmal. Es ist ratsam, vor Erstellung des Berliner Testaments, noch einmal genau die Freibeträge, die in letzter Zeit erhöht wurden, zu prüfen. Ein Muster, für die großen Möglichkeiten ein Berliner Testament zu erstellen, ist nur als Empfehlung möglich. Wir haben Ihnen verschiedene Berliner Testament Muster auf diesen Seiten aufgelistet, die jedoch neutral konstruierte Fälle enthalten. Im speziellen oder komplizierten Erbfall, empfehlen wir Ihnen, zum Berliner Testament einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Je genauer Sie sich informieren und die Formulierung zum Berliner Testament  gestalten, umso sicherer können Sie sein, dass der überlebende Teil Ihrer Partnergemeinschaft vor Ansprüchen Dritter geschützt ist.

Es gibt beim einzelnen Erbfall jedoch viele unterschiedliche Voraussetzungen zu berücksichtigen, damit das Testament auch gültig ist und den beabsichtigten Zweck voll erfüllt. Das Berliner Testament bleibt Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnerschaften vorbehalten. Alle anderen Lebensgemeinschaften müssten für die guten Vorsorgemöglichkeiten, die das Berliner Testament bietet, eine andere Testamentsform wählen. Selbstverständlich können Sie alle Hinweise und Tipps zum Berliner Testament kostenlos für sich nutzen.

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